Lockerungen beim Zoobesuch

In der Stadt Osnabrück ist die Corona-7-Tage-Inzidenz seit fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 geblieben. Für die Stadt und den Zoo bedeutet das, dass die strengen Corona-Regeln gelockert werden. Beim Zoobesuch gibt es deshalb ab Freitag keine Testpflicht mehr und auch die Maskenpflicht entfällt in den meisten Bereichen. Die Besucherobergrenze und Anmeldepflicht bleiben hingegen vorerst bestehen.

„Passend zu Pfingsten können wir unseren Besuchern wieder einen unbeschwerten Zoobesuch ohne große Hürden ermöglichen“, freut sich Andreas Busemann, Geschäftsführer des Zoo Osnabrück. In den vergangenen Wochen hatten Vorabreservierung, Testpflicht und Maskenpflicht auf dem gesamten Zoogelände die Besucherzahlen im Zoo deutlich sinken lassen. Mit den konstant niedrigen Corona-Infektionszahlen in der Stadt Osnabrück können nun einige dieser Maßnahmen zurückgenommen werden. „Ab Freitag entfällt die Testpflicht vor dem Zoobesuch“, erklärt Philip Freund, Leiter Service im Zoo Osnabrück. „Zusätzlich können wir die Maskenpflicht deutlich lockern. Lediglich im Eingangsbereich, in den Sanitäranlagen, auf Spielplätzen und bei der Außengastronomie muss weiterhin eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für den Fall, dass der Abstand zu anderen Personen einmal nicht eingehalten werden kann. In allen anderen Bereichen haben wir ab Freitag eine Maskenempfehlung, aber keine Pflicht. Die Onlineanmeldung vorab mit Buchung eines Zeitfensters für den Einlass ist jedoch immer noch notwendig, da wir weiterhin nur 50 Prozent unseres üblichen Besucheraufkommens empfangen dürfen.“ Bei der Gastronomie bleibt es beim to go Verkauf, denn für alles Weitere wäre wieder eine Testpflicht vorgeschrieben, auf die der Zoo jedoch verzichten möchte. Aus diesem Grund bleiben auch die Tierhäuser weiterhin geschlossen. „Mit der Testpflicht hatten wir rund 70 Prozent weniger Besucher als üblich. Auf Dauer ist das wirtschaftlich nicht tragbar, insbesondere da wir im Sommer erwirtschaften, was uns in der Nebensaison fehlt“, erklärt Busemann das Vorgehen.

Testzentrum am Zoo bleibt bestehen

Auch wenn ein Corona-Test für den Zoobesuch keine Pflicht mehr ist, das Testzentrum am Zoo bleibt bestehen. Wer möchte, kann sich also auch weiterhin dort testen lassen und den Zoo damit unterstützen, denn für jeden Test gibt das Testzentrum eine Spende an den Zoo (Terminbuchung: www.testzentrum-zoo.de). Wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, kann jedoch auch weiterhin nicht die geschlossenen Tierhäuser betreten. „Wir können das nicht vor jedem Haus kontrollieren. Entweder haben wir eine generelle Testpflicht und die Häuser sind für alle auf, oder es bleiben alle Häuser zu“, sagt Freund. „Bei den warmen Temperaturen sind aber ohnehin die meisten Tiere draußen. Ab einer konstanten Inzidenz unter 50 dürfen wir dann voraussichtlich auch ohne Test wieder die Innenbereiche öffnen.“ Über das lange Pfingstwochenende können sich Zoofreunde also auf einen Zoobesuch fast wie in alten Zeiten freuen. Nur die Onlineanmeldung über die Homepage des Zoos vorab sowie eine medizinische Maske für bestimmte Bereiche sollte nicht vergessen werden. Die Maskenpflicht in den jeweiligen Bereichen gilt erst ab 6 Jahren. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren reicht eine Mund-Nase-Bedeckung. Alle weiteren Corona-Informationen sind im Detail auf der Homepage des Zoos zu finden.